Referent:in
Dr. Tobias Weimer
Herr Dr. Weimer ist Fachanwalt für Medizinrecht sowie Strafverteidiger und Inhaber der Kanzlei DR. WEIMER – MEDIZINRECHT I STRAFRECHT.
Er spezialisierte sich bereits früh auf das Arzt- und Medizinrecht. Schon während seiner juristischen Ausbildung war er für eine internationale Anwaltskanzlei im Bereich Medizinprodukterecht und Korruption im Gesundheitswesen tätig. Es folgte eine Tätigkeit in der Rechtsabteilung eines international agierenden Gesundheitskonzerns mit Hauptsitz in Bad Homburg.
Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung promovierte er in Hamburg auf dem Gebiet des Arztstrafrechts. Gleichzeitig übte er den Anwaltsberuf in einer bundesweit agierenden medizinrechtlichen Boutique in Wiesbaden und anschließend in Hamburg aus. In der Zeit von 2005 bis 2010 war er für eine wirtschaftsrechtliche Kanzlei in Hamm tätig, von 2007 bis 2010 als Partner.
Während dieser Zeit (2006 bis 2008) schloss er ein zweijähriges postgraduales Aufbaustudium „Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“ an der Universität Witten/Herdecke mit dem Titel Master of Arts ab. In der Zeit Februar 2010 bis einschließlich März 2012 nahm er für das Bistum Essen in den katholischen Krankenhäusern und Alten-Pflegeeinrichtungen die Rechte und Pflichten eines Aufsichtsrates bzw. Gesellschafters war. Zudem war er Mitglied im Diözesanverwaltungsrat des Bistums Essen.
2014 wurde Dr. Weimer als TOP Anwalt Medizinrecht“ und besonders häufig empfohlener Anwalt für Ärzte und Kliniken“ bundesweit von der WirtschaftsWoche (17/2014) ausgezeichnet.
Herr Dr. Weimer ist Autor von Fachbüchern (insbesondere: Weimer (Hrsg.) Krankenhauskeime und Hygienemängel – Skandale vermeiden und in der Krise richtig handeln, 2021 Kohlhammer Verlag; Weimer/Jäkel, Ratgeber Medizinprodukterecht, 2012 medhochzwei Verlag) sowie von Fachpublikationen und nahm in der Vergangenheit verschiedene Lehraufträge (Apollon Hochschule; Fresenius Hochschule Köln, Universität Witten/Herdecke) war. Aktuell ist er Lehrbeauftragter der Westfälischen Wilhelms Universität Münster im LLM-Studiengang Medizinrecht. Als Experte gehörte er bis 2023 dem Bundesausschuss Gesundheit in Berlin und dem Landesausschuss (NRW) Gesundheit der FDP an. 2017 berief ihn die Akkon Hochschule für Humanwissenschaften als Mitglied in das Kuratorium, dem er bis 2021 angehörte.
Kurzvita Dr. Tobias Weimer, M.A.
– Studium der Rechtswissenschaften und des Managements von Gesundheits- & Sozialeinrichtungen,
– Rechtsanwalt seit 2002
– Promotion zum Dr. iur. im Bereich Arztstrafrecht, 2004
– Fachanwalt für Medizinrecht, seit 2006
– Master of Arts (M.A.) – Management von Gesundheitseinrichtungen, seit 2008
– 2/2010 – 3/2012 Referent der Zentralabteilung Caritative Einrichtungen im Bistum Essen (Aufsichtsrat oder Gesellschaftervertreter in den katholischen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen des Bistums Essen)
– Lehrbeauftragter der Universität Münster im LL.M. Studiengang Medizinrecht, seit 2014 (Thema: Neue Versorgungsformen)
– Justitiar der DACH Vereinigung für Schulter- & Ellenbogenchirurgie e.V. (DVSE e.V.) seit 2015
– Berufung als Mitglied in das Kuratorium der Akkon Hochschule für Humanwissenschaften 2017 bis 2021
– Mitglied des Landesausschusses für Gesundheit der FDP im Land NRW, von Juli 2018 bis Juli 2023
– Mitglied als Experte des Bundesausschusses für Gesundheit der FDP der Bundestagsfraktion von 2018 bis 2023
– Zertifizierter Compliance Officer (TÜV), seit 12/2019
– Stellvertr. Vorsitzender der Schiedsstelle Rettungsdienst des Landes Berlin, seit 2023
Auszeichnungen, insbes.
– Auszeichnung als „besonders häufig empfohlener Anwalt für Ärzte und Kliniken“ „TOP Anwalt Medizinrecht“ von WirtschaftsWoche (17/2014)
– Auszeichnung als great place to work „Beste Arbeitgeber Consulting Unternehmen 2017 sowie „Beste Arbeitgeber in NRW 2017“
– Premiumpartner der Apotheker & Ärzte Bank (apoBank)
Privat:
Geburtsjahr 1974, verheiratet, ein Kind, wohnhaft in Mülheim an der Ruhr, Hobby: Triathlon (Mitglied der Dt. Nationalmannschaft 2019, 2023 Sprint-Distanz und WM Teilnehmer in Lausanne)